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VGH Bayern, 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- VGH Bayern, 09.11.2006 - 24 CS 06.2766
Hundehaltung, Schäferhund, Maulkorbzwang, ausbruchsichere Unterbringung
Diese Befugnis ist im Gegensatz zu Art. 18 Abs. 1 LStVG sachlich nicht auf Einschränkungen des freien Umherlaufens von Hunden (sog. Leinenzwang) beschränkt, sondern deckt auch andere Anordnungen (z.B. einen Maulkorbzwang), Anforderungen an den Ort der Hundehaltung (z.B. Anbringung von Warnhinweisen, Schließvorrichtungen, Einzäunungen) oder die Person des Hundehalters (vgl. BayVGH vom 11.11.2003 Az. 24 CS 03.2796;… Neumüller in: Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Januar 2006, RdNr. 46 zu Art. 18; "Scheidler, "Kampfhunde in Bayern - Die Rechtslage in Bayern" KommunalPraxis BY 2004, 284/286 - III. 2. "Einzelfallanordnungen"). - VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 5 K 15.01985
Anordnung zur Haltung von zwei Hunden
Zu Beißzwischenfällen muss es vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sein, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH, B. v. 11.11.2003, 24 CS 03.2796, juris Rn. 8). - VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
Begrenzung der Anzahl der Hunde beim Ausführen und Leinenzwang
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (…BayVGH, U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 25;… B.v. 13.1.2005 - 24 ZB 04.664 - juris Rn. 18; B.v. 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 - juris Rn. 9) zu Recht angenommen, dass von in Rudeln ausgeführten Hunden eine konkrete Gefahr ausgeht, ohne dass es auf die Gefährlichkeit oder Größe der einzelnen Hunde ankommt und ohne dass es zuvor zu Beiß- oder sonstigen Vorfällen gekommen sein muss.
- VG Ansbach, 09.10.2015 - AN 5 S 15.00600
Untersagung der Hundehaltung - Wiederholte Zuwiderhandlung gegen Leinenpflicht
Vielmehr ist es zur Annahme einer Gefahr ausreichend, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH, B.v. 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 - juris RdNr. 8). - VG München, 10.01.2012 - M 22 S 11.5317
Hundehaltung (Schäferhund-Mischling); Leinenzwang; Maulkorbzwang
Zu Beißzwischenfällen muss es deshalb vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sein, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH vom 11.11.2003 Az. 24 CS 03.2796 ). - VG Ansbach, 19.08.2014 - AN 5 S 14.00926
Ausbruchsichere Unterbringung; konkrete Gefahr
Zu Beißzwischenfällen muss es deshalb vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sein, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH, B. v. 11.11.2003, 24 CS 03.2796, juris). - VG Augsburg, 07.08.2023 - Au 8 S 23.1202
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Anordnung eines kombinierten Leinen- …
Zu Beißzwischenfällen muss es deshalb vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sein, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 - juris Rn. 8 f.). - VG München, 26.03.2009 - M 22 K 08.848
Hundehaltung (Siberian Husky); wiederholte Beißvorfälle; Leinen- und …
Zu (Beiss-) Zwischenfällen muss es deshalb vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sein, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH vom 11.11.2003 Az. 24 CS 03.2796). - VG Augsburg, 26.10.2022 - Au 8 S 22.1869
Maulkorbpflicht nach Beißvorfall
Hinzukommt, dass bei den bei einer Verletzung betroffenen höchstrangigen Rechtsgütern (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gering(er) sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 10 NE 20.2831; stRspr). - VG München, 14.09.2010 - M 22 S 10.1576
Hundehaltung (Colliehündin); Beißvorfall; Leinenzwang
Zu Beißzwischenfällen muss es deshalb vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sei, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH vom 11.11.2003, Az. 24 CS 03.2796 ). - VG Augsburg, 09.11.2022 - Au 8 S 22.1976
Anordnung eines kombinierten Leinen- und Maulkorbzwangs, Mitverschulden anderer …
- VG München, 09.02.2012 - M 22 K 10.5024
Hundehaltung (Labrador-Riesenschnauzer-Mischling); Leinenzwang
- VG München, 22.10.2009 - M 22 K 09.726
Hundehaltung (Griffon); Initiierung einer Situation, bei der anderer Hundehalter …
- VG München, 05.08.2009 - M 22 S 09.1913
Hundehaltung (Cane Corso-Bullmastiff-Mischling); Negativzeugnis; Maulkorbzwang …