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   VGH Bayern, 11.11.2003 - 24 CS 03.2796   

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VGH Bayern, 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 (https://dejure.org/2003,65557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 (https://dejure.org/2003,65557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2003 - 24 CS 03.2796 (https://dejure.org/2003,65557)
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Bayern, 09.11.2006 - 24 CS 06.2766

    Hundehaltung, Schäferhund, Maulkorbzwang, ausbruchsichere Unterbringung

    Diese Befugnis ist im Gegensatz zu Art. 18 Abs. 1 LStVG sachlich nicht auf Einschränkungen des freien Umherlaufens von Hunden (sog. Leinenzwang) beschränkt, sondern deckt auch andere Anordnungen (z.B. einen Maulkorbzwang), Anforderungen an den Ort der Hundehaltung (z.B. Anbringung von Warnhinweisen, Schließvorrichtungen, Einzäunungen) oder die Person des Hundehalters (vgl. BayVGH vom 11.11.2003 Az. 24 CS 03.2796; Neumüller in: Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Januar 2006, RdNr. 46 zu Art. 18; "Scheidler, "Kampfhunde in Bayern - Die Rechtslage in Bayern" KommunalPraxis BY 2004, 284/286 - III. 2. "Einzelfallanordnungen").
  • VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 5 K 15.01985

    Anordnung zur Haltung von zwei Hunden

    Zu Beißzwischenfällen muss es vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sein, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH, B. v. 11.11.2003, 24 CS 03.2796, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487

    Begrenzung der Anzahl der Hunde beim Ausführen und Leinenzwang

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 25; B.v. 13.1.2005 - 24 ZB 04.664 - juris Rn. 18; B.v. 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 - juris Rn. 9) zu Recht angenommen, dass von in Rudeln ausgeführten Hunden eine konkrete Gefahr ausgeht, ohne dass es auf die Gefährlichkeit oder Größe der einzelnen Hunde ankommt und ohne dass es zuvor zu Beiß- oder sonstigen Vorfällen gekommen sein muss.
  • VG Ansbach, 09.10.2015 - AN 5 S 15.00600

    Untersagung der Hundehaltung - Wiederholte Zuwiderhandlung gegen Leinenpflicht

    Vielmehr ist es zur Annahme einer Gefahr ausreichend, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH, B.v. 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 - juris RdNr. 8).
  • VG München, 10.01.2012 - M 22 S 11.5317

    Hundehaltung (Schäferhund-Mischling); Leinenzwang; Maulkorbzwang

    Zu Beißzwischenfällen muss es deshalb vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sein, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH vom 11.11.2003 Az. 24 CS 03.2796 ).
  • VG Ansbach, 19.08.2014 - AN 5 S 14.00926

    Ausbruchsichere Unterbringung; konkrete Gefahr

    Zu Beißzwischenfällen muss es deshalb vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sein, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH, B. v. 11.11.2003, 24 CS 03.2796, juris).
  • VG Augsburg, 07.08.2023 - Au 8 S 23.1202

    Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Anordnung eines kombinierten Leinen-

    Zu Beißzwischenfällen muss es deshalb vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sein, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 - juris Rn. 8 f.).
  • VG München, 26.03.2009 - M 22 K 08.848

    Hundehaltung (Siberian Husky); wiederholte Beißvorfälle; Leinen- und

    Zu (Beiss-) Zwischenfällen muss es deshalb vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sein, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH vom 11.11.2003 Az. 24 CS 03.2796).
  • VG Augsburg, 26.10.2022 - Au 8 S 22.1869

    Maulkorbpflicht nach Beißvorfall

    Hinzukommt, dass bei den bei einer Verletzung betroffenen höchstrangigen Rechtsgütern (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gering(er) sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2003 - 24 CS 03.2796 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 10 NE 20.2831; stRspr).
  • VG München, 14.09.2010 - M 22 S 10.1576

    Hundehaltung (Colliehündin); Beißvorfall; Leinenzwang

    Zu Beißzwischenfällen muss es deshalb vor Erlass einer Anordnung nicht notwendigerweise gekommen sei, es genügt vielmehr schon, wenn sich ein Hund gefahrdrohend gezeigt hat, ohne dass der Halter hiergegen eingeschritten wäre (BayVGH vom 11.11.2003, Az. 24 CS 03.2796 ).
  • VG Augsburg, 09.11.2022 - Au 8 S 22.1976

    Anordnung eines kombinierten Leinen- und Maulkorbzwangs, Mitverschulden anderer

  • VG München, 09.02.2012 - M 22 K 10.5024

    Hundehaltung (Labrador-Riesenschnauzer-Mischling); Leinenzwang

  • VG München, 22.10.2009 - M 22 K 09.726

    Hundehaltung (Griffon); Initiierung einer Situation, bei der anderer Hundehalter

  • VG München, 05.08.2009 - M 22 S 09.1913

    Hundehaltung (Cane Corso-Bullmastiff-Mischling); Negativzeugnis; Maulkorbzwang

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